Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 26.01.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der dh | faktura in Bezug auf
Massenermittlung, Aufmaßerstellung und Rechnungsstellung, sowie Nachtragsmanagement und VOB-Schriftverkehr für Handwerksunternehmen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und durch die schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme durch die dh | faktura über den Projektfragebogen zustande.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Auftragsbearbeitung relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen (z. B. Beauftragtes Leistungsverzeichnis inkl. Nachträgen als gaeb 83+84 oder 86 und pdf, Pläne als pdf und ggf. dxf, Baustellenfotos insb. zu verdeckt liegenden Leistungen).
§ 3 Leistungen
(1) Die angebotenen Leistungen umfassen:
Aufmaßerstellung: Durchführung von Aufmaßen, sowohl digital als auch vor Ort
Die Fahrtkosten sind separat zu vergüten.
Massenermittlung: Ermittlung der Mengen und Massen basierend auf den bereitgestellten Unterlagen und Plänen.
Rechnungsstellung: Erstellung von Rechnungen gemäß VOB/B und den bauseits vereinbarten Bedingungen.
VOB-Schriftverkehr
Nachtragsmanagement
(2) Die Erstellung der Rechnung erfolgt nach VOB/B und wird dem Kunden inkl. Anlagen im PDF- und ggf. gaeb-Format zur Verfügung gestellt.
§ 4 Haftung
(1) Die Haftung der dh | faktura ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
(2) Die dh | faktura haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die der Kunde bereitstellt, sowie für Schäden, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Aufmaß- und Rechnungsunterlagen auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Mängel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen zu melden.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt prozentual zur Nettorechnungssumme vor Abzügen. Zusätzlich wird eine Grundpauschale berechnet. Die Beträge richten sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisliste.
(2) Bei Neukunden ist eine Anzahlung i.H.v. 40% der voraussichtlichen Vergütung vor Beginn der Bearbeitung zu leisten. Die erstellten Unterlagen werden erst nach vollständiger Zahlung zur Verfügung gestellt. Als Nachweis über die Höhe der Vergütung wird das Rechnungsdeckblatt beigelegt.
(2a) dh | faktura räumt Bestandskunden, die ihre Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit ordnungsgemäß erfüllt haben, nach individueller Prüfung die Zahlung nach Erhalt der vollständigen Unterlagen ein.
(3) Vorauszahlungsrechnungen sind binnen 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
(4) Ein Vorortaufmaß ist ggf. separat zu beauftragen und die Fahrtkosten gemäß der aktuellen Preisliste zu vergüten.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird mit der Bestätigung des Auftrags durch die dh | faktura wirksam und endet mit der
vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann einen bereits erteilten Auftrag vor Beginn oder während der Leistungserbringung jederzeit stornieren bzw. kündigen. In diesem Fall ist die dh | faktura berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Leistungen sowie zusätzlich eine Pauschale für entgangenen Gewinn gemäß § 648 BGB in Rechnung zu stellen.
(1) Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt:
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: Berechnung der bereits erbrachten Vorarbeiten nach tatsächlichem Aufwand + 15 % der vereinbarten Vergütung
weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn oder nach Projektstart: Berechnung der bereits erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand + 25 % der vereinbarten Vergütung.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die dh | faktura behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen.
(2) Kündigung durch die dh | faktura: Die dh | faktura ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn dem Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen (z. B. Leistungsverzeichnisse, Pläne, Fotos oder Modelle) auch nach Aufforderung unvollständig, fehlerhaft oder widersprüchlich vorgelegt werden,
wesentliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht erbracht werden, der Auftraggeber mit vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät,
oder sonstige Umstände vorliegen, die eine sachgerechte und wirtschaftlich vertretbare Leistungserbringung dauerhaft verhindern.
In diesem Fall behält sich das Abrechnungsbüro das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen sowie einen
pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
(1) Die dh | faktura verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) zu schützen.
(2) Details zur Datenverarbeitung und -sicherung sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens geregelt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der dh | faktura, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.